HAMPSHIREErstgespräch

— Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Diese AGB regeln das Mandatsverhältnis zwischen Hampshire Consulting & Management Anstalt und ihren Mandanten. Sie ergänzen das individuell vereinbarte Mandatsschreiben.

Stand: Mai 2026·Liechtensteinisches Recht·Gerichtsstand Vaduz
01 — Abschnitt

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln sämtliche Beratungs- und Management-Mandate zwischen Hampshire Consulting & Management Anstalt, Liechtensteiner Business-Center, Landstrasse 123, 9495 Triesen, Liechtenstein (nachfolgend „Hampshire") und der jeweiligen Auftraggeberin oder dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Mandant").

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mandanten gelten nur, soweit Hampshire ihnen schriftlich zustimmt. Im Einzelmandat getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

02 — Abschnitt

Vertragsschluss und Mandat

Das Mandat kommt durch beidseitige schriftliche Bestätigung der Mandatsannahme zustande, in der Regel in Form eines Mandatsschreibens, das den Auftragsgegenstand, die Phasen, die Honorarstruktur und etwaige Mitwirkungspflichten festhält.

Hampshire steht es frei, ein Mandat ohne Begründung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt zeitnah und – sofern möglich – mit einem Hinweis auf einen geeigneten alternativen Anbieter.

Das Mandatsverhältnis ist persönlich auf Hampshire bezogen. Eine Übertragung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten zulässig.

03 — Abschnitt

Honorierung

Hampshire arbeitet zu Tagessätzen oder zu vorab vereinbarten Phasenhonoraren. Die jeweils anwendbare Honorarstruktur wird im Mandatsschreiben festgehalten.

Hampshire nimmt grundsätzlich keine erfolgsabhängigen Provisionen, Vermittlungsgebühren, Kick-Backs oder sonstige geldwerten Vorteile von Banken, Lieferanten, Generalunternehmen oder anderen Dritten an, die mit dem Mandat in Zusammenhang stehen. Sollte ein solcher Vorteil unvermeidbar zufliessen, wird er dem Mandanten gutgeschrieben.

Auslagen (Reise, Übernachtung, Drittspesen) werden nach effektivem Aufwand abgerechnet und im Mandatsschreiben transparent geregelt.

Die Mehrwertsteuer wird, soweit anwendbar, gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

04 — Abschnitt

Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant stellt Hampshire alle für die Durchführung des Mandats erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung.

Der Mandant benennt eine zur Entscheidung berechtigte Ansprechperson. Wesentliche Veränderungen im Mandantenkreis – etwa Wechsel im Verwaltungsrat, Eigentümerwechsel oder strategische Neuausrichtung – sind Hampshire unverzüglich mitzuteilen.

05 — Abschnitt

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Mandats erlangten Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Erfüllung des Mandats zu verwenden.

Hampshire nennt keine Mandantennamen, führt keine öffentliche Referenzliste und verwendet Mandatsdetails nur mit ausdrücklicher schriftlicher Freigabe des Mandanten.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus zeitlich unbegrenzt fort.

06 — Abschnitt

Arbeitsergebnisse und Urheberrechte

An den im Rahmen des Mandats erstellten Arbeitsergebnissen (Berichte, Dossiers, Modelle, Präsentationen) erhält der Mandant ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Mandatszweck.

Die Urheber- und Verwertungsrechte verbleiben bei Hampshire. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung ausserhalb des Mandatszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hampshire.

07 — Abschnitt

Haftung

Hampshire haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist die Haftung der Höhe nach auf den im jeweiligen Mandat vereinbarten Honorarbetrag begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

Hampshire haftet nicht für Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Mandanten beruhen.

Hampshire schliesst eine berufsübliche Berufshaftpflichtversicherung ab und hält diese während der gesamten Mandatsdauer aufrecht.

08 — Abschnitt

Datenschutz

Hampshire verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen des Mandats und nach Massgabe der geltenden Datenschutz­bestimmungen (DSGVO sowie liechtensteinisches Datenschutz­gesetz). Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

09 — Abschnitt

Beendigung

Das Mandat kann von beiden Parteien jederzeit durch schriftliche Erklärung beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

Eine fristlose Beendigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

10 — Abschnitt

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Mandatsverhältnis und diese AGB findet ausschliesslich liechtensteinisches Recht Anwendung, unter Ausschluss kollisions­rechtlicher Verweisungs­normen und des UN-Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandat ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein.

11 — Abschnitt

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

— Fragen zu diesen AGB?

Wir antworten persönlich.